Kosten

Um unterschiedliche Veranstalter jeweils nicht zu benachteiligen, biete ich bei einer Entfernung von 50 Km einfach zu einem Regel-Stundensatz an, der an sich für alle Veranstalter gleich ist.

Nur bei Unterschreitung einer Mindestspielzeit von 5 Stunden muss der Regel-Stundensatz höher angesetzt werden, um den entstehenden Mehraufwand durch fixe Nebenzeiten/-kosten zumindest teilweise zu kompensieren.

Generell biete ich jedoch zu fairen Preisen an. Aus diesem Grund sind hier auch keine allgemeinen Preise und Stundensätze angegeben, da ich jeden Termin nach folgenden Faktoren im Kontakt mit den Interessenten kalkuliere:

  • Gewünschte Spielzeit
  • Verladezeiten der Anlage
  • An- und Rückfahrstrecken- und Zeiten
  • Auf- und Abbauzeiten
  • evtl. Fahrtkosten (Fahrzeug-Abschreibung, Benzinkosten)
  • evtl. Übernachtungskosten

Bei einer Verlängerung der Spielzeit ab 5 Stunden gilt der normale Regel-Stundensatz. Die Verlängerung der Spielzeit ist auch halbstündlich zum dann entsprechenden Stundensatz möglich.

Kostensteigernde Komponenten könnten außerdem zum Einen nur noch, bei größeren Strecken – ab 50 Km einfach von meinem Standort in Kreuzwertheim aus – zusätzlich anfallende Fahrtkosten sein. Zum Anderen wären bei Veranstaltungen in deutlich größerer Entfernung Übernachtungskosten anzusetzen. In beiden Fällen würden wir dann zusätzlich eine Pauschale vereinbaren.

Sämtliche Aufwendungen für Nebenzeiten/-kosten sind also bei Spielstätten bis 50 Km Entfernung im Stundensatz inklusive.

Ich biete eine Mindestspielzeit von 3 Stunden an, darunter kann ich leider keine Termine annehmen.

Bei abendlichen Veranstaltungen sollte ein spätester Spielbeginn ab 20.00 Uhr eingehalten werden. Ein früherer Spielbeginn an einer Veranstaltung ist natürlich gerne möglich.

Ich fasse zusammen:

Bei Strecken von 50 Km einfach – nur Regel-Stundensatz bei Mindestspielzeit von 5 Stunden, Verlängerung auch halbstündlich möglich.

Bei Unterschreitung je nach geringerer Stundenzahl, auch halbstündlich, erhöhter Stundensatz.

Mindestspielzeit von 3 Stunden, darunter kann ich leider keine Termine annehmen.

Außer bei weiteren Strecken über 50 Km einfach keine sonstigen Nebenkosten !

In Ausnahmefällen können Fahrtkosten bei längeren Fahrtstrecken und bei deutlich weiteren Entfernungen evtl. Übernachtungskosten anfallen.  

Bei abendlichen Veranstaltungen spätester Spielbeginn ab 20.00 Uhr.



Kosten

Um unterschiedliche Veranstalter jeweils nicht zu benachteiligen, biete ich bei einer Entfernung von 50 Km einfach zu einem Regel-Stundensatz an, der an sich für alle Veranstalter gleich ist.

Nur bei Unterschreitung einer Mindestspielzeit von 5 Stunden muss der Regel-Stundensatz höher angesetzt werden, um den entstehenden Mehraufwand durch fixe Nebenzeiten/-kosten zumindest teilweise zu kompensieren.

Generell biete ich jedoch zu fairen Preisen an. Aus diesem Grund sind hier auch keine allgemeinen Preise und Stundensätze angegeben, da ich jeden Termin nach folgenden Faktoren im Kontakt mit den Interessenten kalkuliere:

  • Gewünschte Spielzeit
  • Verladezeiten der Anlage
  • An- und Rückfahrstrecken- und Zeiten
  • Auf- und Abbauzeiten
  • evtl. Fahrtkosten (Fahrzeug-Abschreibung, Benzinkosten)
  • evtl. Übernachtungskosten

Bei einer Verlängerung der Spielzeit ab 5 Stunden gilt der normale Regel-Stundensatz. Die Verlängerung der Spielzeit ist auch halbstündlich zum dann entsprechenden Stundensatz möglich.

Kostensteigernde Komponenten könnten außerdem zum Einen nur noch, bei größeren Strecken – ab 50 Km einfach von meinem Standort in Kreuzwertheim aus – zusätzlich anfallende Fahrtkosten sein. Zum Anderen wären bei Veranstaltungen in deutlich größerer Entfernung Übernachtungskosten anzusetzen. In beiden Fällen würden wir dann zusätzlich eine Pauschale vereinbaren.

Sämtliche Aufwendungen für Nebenzeiten/-kosten sind also bei Spielstätten bis 50 Km Entfernung im Stundensatz inklusive.

Ich biete eine Mindestspielzeit von 3 Stunden an, darunter kann ich leider keine Termine annehmen.

Bei abendlichen Veranstaltungen sollte ein spätester Spielbeginn ab 20.00 Uhr eingehalten werden. Ein früherer Spielbeginn an einer Veranstaltung ist natürlich gerne möglich.

Ich fasse zusammen:

Bei Strecken von 50 Km einfach – nur Regel-Stundensatz bei Mindestspielzeit von 5 Stunden, Verlängerung auch halbstündlich möglich.

Bei Unterschreitung je nach geringerer Stundenzahl, auch halbstündlich, erhöhter Stundensatz.

Mindestspielzeit von 3 Stunden, darunter kann ich leider keine Termine annehmen.

Außer bei weiteren Strecken über 50 Km einfach keine sonstigen Nebenkosten !

In Ausnahmefällen können Fahrtkosten bei längeren Fahrtstrecken und bei deutlich weiteren Entfernungen evtl. Übernachtungskosten anfallen.  

Bei abendlichen Veranstaltungen spätester Spielbeginn ab 20.00 Uhr.